Gewerbesteuer
Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer ist der jeweilige Gewerbesteuermessbescheid bzw. Bescheid über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages, der der/dem Steuerpflichtigen vom Finanzamt zugestellt wird. Einwendungen, die sich gegen die persönliche oder sachliche Steuerpflicht überhaupt oder gegen die im Messbescheid getroffenen Feststellungen richten, sind fristgerecht bei dem zuständigen Finanzamt einzulegen, das den Bescheid erlassen hat.
Die im Steuerbescheid für die Berechnung der Gewerbesteuer angewendeten Hebesätze werden von der Gemeinde Saerbeck in der Haushaltssatzung jährlich festgesetzt.
Die Verwaltung empfiehlt Terminvereinbarungen unter folgendem Link oder telefonisch unter 02574-890 bzw. der Durchwahl des zuständigen Mitarbeiters. Ohne Terminvereinbarung ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Die Gemeindeverwaltung bittet darum, beim Besuch des Rathauses eine medizinische Maske zu tragen.