Gewerbesteuer
Die Gemeinde Saerbeck ist nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben.
Gewerbesteuerpflichtig ist grundsätzlich jeder im Gemeindegebiet betriebene Gewerbebetrieb. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Die Hebesatzfestsetzung erfolgt durch die jährliche Haushaltssatzung und liegt in 2009 bei einem Satz von 403 %. Dieses bleibt auch für das Jahr 2010 in gleicher Höhe. Der Gewerbesteuerpflichtige erhält von der Gemeinde über die Steuerhöhe aufgrund des vom Finanzamt festgelegten Gewerbesteuermeßbetrag über die Steuerhöhe und die Zahlungstermine einen Gewerbesteuerbescheid.