An-, Ab- und Ummeldung

  • Anmeldung einer Haupt- und Nebenwohnung
  • Abmeldung einer Nebenwohnung sowie Abmeldung ins Ausland
  • Ummeldung innerhalb der Gemeinde Saerbeck (Haupt- oder Nebenwohnung)
  • Umwandlung der Nebenwohnung zur Hauptwohnung

Bitte beachten Sie: An-, Ab- und Ummeldungen müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen erfolgen!

Notwendige Unterlagen: 
gültiger Personalausweis und ggfls. Reisepass, Kinderreisepass und Stammbuch und Wohnungsgeberbescheinigung

Sofern Sie sich von einer anderen Person vertreten lassen möchten sind ebenfalls der Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Wohnungsgeberbescheinigung notwendig, zusätzlich das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular sowie eine Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde.

Ziehen Sie als Elternteil allein mit Ihrem/n Kind/ern aus einer vorher mit dem anderen Elternteil gemeinsam genutzte Wohnung aus, muss eine Einverständniserklärung bei Umzug vorgelegt werden

In unserem Umzugsratgeber  finden Sie weitere Informationen. 

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung. 



Rechtsgrundlage:

Bundesmeldegesetz

Kontakte:

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