Aussiedlerangelegenheiten

Spätaussiedler sind Personen deutscher Abstammung, die aus den Ländern Ost- und Südosteuropas, in die ihre Vorfahren vor mehreren hundert Jahren ausgewandert sind, nach Deutschland einreisen, um hier zu leben. Sie sind dann hier in Deutschland kraft Gesetz Deutsche. Gleiches gilt für ihre nichtdeutschen Ehegatten und Kinder. Rechtsgrundlage für die Aufnahme und Anerkennung dieser Personen ist das Bundesvertriebenengesetz (BVFG).

Spätaussiedlerbescheinigungen zuständig seit dem 01.01.2005:
Bundesverwaltungsamt (www.bva.bund.de)
Heimkehrerstr. 16
37133 Friedland



Kontakte:

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