Führerscheinangelegenheiten

Erteilung, Erweiterung und Verlängerung
1 Passbild, Bescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort", Sehtest, Kopie vom Personalausweis bzw. Pass
 

EU-/Kartenführerschein
1 Passbild, bisheriger Führerschein
 

Ersatzführerschein (Neuausstellung)
1 Passbild
 

Internationaler Führerschein
Kopie des Kartenführerscheins (falls der Kartenführerschein noch nicht vorliegt muss dieser gleichzeitig mit beantragt werden), 1 Passbild
 

weitere Informationen zum Thema Führerscheinangelegenheiten finden Sie hier

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung der Gemeindeverwaltung.

Pressemitteilung des Kreises Steinfurt, April 2021

Umtauschpflicht für Führerscheine: Straßenverkehrsamt ruft die ersten Jahrgänge zur Antragstellung auf

Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie ist ein stufenweiser Umtausch Pflicht. In der ersten Phase werden alle Inhaberinnen und Inhaber eines grauen und rosa Führerscheins zum Umtausch aufgerufen. Die Fristen sind bis zum 19. Januar 2025 gestaffelt.

Geburtsjahr

Umtausch bis spätestens:

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025


Zunächst sind insbesondere die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 zum Umtausch ihrer Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2022 aufgerufen.

In der zweiten Stufe werden ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl. Feld 4b. auf der Vorderseite) ersetzt. In dieser Stufe staffeln sich die Fristen jeweils entsprechend des Ausstellungsjahres des Kartenführerscheins. Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite unter Ziffer 4a.

Ausstellungsjahr

Umtausch bis spätestens:

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

 

Nach Ablauf der jeweils genannten Frist wird der alte Führerschein ungültig. Bis zum Ablauf der ersten Frist am 19.01.2022 und ab dann jährlich werden im Kreis Steinfurt ca. 25.000 Führerscheine zu tauschen sein. Der Umtausch kann in der Führerscheinstelle des Kreises und in den Bürgerbüros der Rathäuser in den Städten und Gemeinden beantragt werden.

Um lange Warte- und Bearbeitungszeiten bei der persönlichen Antragstellung in den Behörden zu vermeiden, empfiehlt das Straßenverkehrsamt des Kreises, die Anträge frühzeitig zu stellen. Für die Beantragung sind mitzubringen: Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument, ein aktueller Führerschein und ein aktuelles, biometrisches Lichtbild. Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 25,30 Euro zuzüglich 5 Euro Versandkosten an.

Der neue Kartenführerschein wird direkt von der Bundesdruckerei per Einschreiben an die Bürgerinnen und Bürger geschickt und ist auf 15 Jahre befristet. Eine ärztliche oder sonstige Überprüfung der Kraftfahreignung ist im Rahmen des Pflichtumtausches nicht notwendig.  

Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100



Kontakte:

image/svg+xml 02574 89-102