Führungszeugnisse

Beleg-Art N:    an Privatperson für eigene Zwecke

Beleg-Art O:    zur Vorlage bei einer Behörde

Das Führungszeugnis muss schriftlich beantragt werden. Den Antrag finden Sie hier
Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung. 

Erweitertes Führungszeugnis:

Es muss eine schriftliche Aufforderung vorgelegt werden, in der die Person, die das Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass ein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden muss.

Beleg-Art NE: an Privatperson für eigene Zwecke, erweitertes FZ

Beleg-Art OE: Privatperson für eigene Zwecke, erweitertes FZ

Europäisches Führungszeugnis:

Personen, die in Deutschland wohnen, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, können beantragen, dass in ihr Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaats vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen wird.

Beleg-Art N:    an Privatperson für eigene Zwecke, europäisches FZ

Beleg-Art O:    zur Vorlage bei einer Behörde

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Der Gesetzgeber hat diese Neuregelung auch deswegen eingeführt, weil sie die Meldebehörden, also die Kommunen, von Verwaltungsaufwand entlasten kann.

Online-Portal des BfJ (http://www.fuehrungszeugnis.bund.de/)

Voraussetzungen für einen Online Antrag sind:

  • Der neue elektronische Personalausweis, der für die Online Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss
  • AusweisApp oder Kartenlesegerät
  • Die Gebühr ist online zu bezahlen


Gebühren:

Führungszeugnis

Erweitertes Führungszeugnis

Europäisches Führungszeugnis

13,00 €

13,00 €

13,00 €


Kontakte:

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