Fundsachen, Fundtiere, Tierschutz
Entgegennahme von Fundsachen und Annahme der Fundanzeigen:
Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Fundbüro anzuzeigen.
Hier können Sie eine Fundanzeige abgeben.
Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen.
Es wird bei der Vorsprache ein Fundnachweis aufgenommen; sofern der Wert der Fundsache geringer als 5,00 EURO ist, bedarf es keiner Fundanzeige.
Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann.
Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen.
Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. (Bei Geldwerten bis 500 EUR = 5%, über 500 EUR = 5% + 3% vom Mehrwert.)
Hier finden Sie das Fundbüro online der Gemeinde Saerbeck.
Fundtiere
Für die Aufnahme von Fundtieren steht das Tierheim Rote Erde in St. Arnold für Sie zur Verfügung.
Fundtiere können zu den Dienstzeiten auch bei der Gemeinde Saerbeck abgegeben werden.
Adresse: Tierheim Rote Erde | Öffnungszeiten: dienstags-freitags 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Katzenkastrationspflicht
Seit dem 01. Juni 2021 gilt nach der Katzenschutzverordnung des Kreises Steinfurt eine Katzenkastrationspflicht für Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen (Katzen, die unkontrolliert freien Auslauf haben) die Verpflichtung unter anderem Ihre Freigängerkatzen kastrieren zu lassen. Durch die in der Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen soll das Leid freilebender Katzen, also von Katzen, die nicht von einem Menschen gehalten werden, verringern. Denn unkastrierte Freigängerkatzen verpaaren sich oftmals unkontrolliert mit den freilebenden Katzen, sodass deren Population ungebremst ansteigt. Dieses kann zu Krankheiten, Nahrungsmangel, vermehrten Revier- und Rangordnungskämpfen sowie damit verbundenen Verletzungen führen.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Kontakte: