Melderegisterauskunft
notwendige Angaben bei Antragsstellung
- Zweck der Anfrage
- Erklärung, dass die Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden
erweiterte Melderegisterauskunft:
notwendige Angaben bei Antragstellung
- Grund der Anfrage (mit Nachweisen)
- Erklärung, dass die Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.
Gebühr:
einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
Die Verwaltung empfiehlt Terminvereinbarungen telefonisch unter 02574-890 bzw. der Durchwahl des zuständigen Mitarbeiters. Ohne Terminvereinbarung ist mit Wartezeiten zu rechnen.