Personalausweis
Der Personalausweis hat eine generelle Gültigkeit von 10 Jahren. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, reduziert sich die Gültigkeit auf 6 Jahre.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 - 3 Wochen. Eine kurzfristige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung von Personalausweises nicht möglich ist. Für die Beantragung ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers unbedingt erforderlich. Die Abholung des Personalausweises ist auch von einer durch den Antragsteller schriftlich beauftragten Person möglich.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
notwendige Unterlagen:
- 1 biometrisches Lichtbild
- bisheriger Personalausweis (dieser ist bei Abholung abzugeben)
- Geburtsurkunde (bei Verlust eines Ausweisdokumentes)
bei Erstbeantragung zusätzlich:
- Geburtsurkunde
- Kinderreisepass (Kinderausweis)
Gebühren:
Antragsteller unter 24 Jahren:
Antragsteller ab 24 Jahren:
vorläufiger Personalausweis:
22,80 €
37,00 €
10,00 €