Personalausweis
Der Personalausweis hat eine generelle Gültigkeit von 10 Jahren. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, reduziert sich die Gültigkeit auf 6 Jahre.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 - 3 Wochen. Eine kurzfristige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung von Personalausweises nicht möglich ist. Für die Beantragung ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers unbedingt erforderlich. Die Abholung des Personalausweises ist auch von einer durch den Antragsteller schriftlich beauftragten Person möglich.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
notwendige Unterlagen:
- 1 biometrisches Lichtbild
- bisheriger Personalausweis (dieser ist bei Abholung abzugeben)
- Geburtsurkunde (bei Verlust eines Ausweisdokumentes)
bei Erstbeantragung zusätzlich:
- Geburtsurkunde
- Kinderreisepass (Kinderausweis)
Hinweis:
Ab dem 1. Mai 2025 treten bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft:
Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.
Das von einem registrierten Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.
Oder lassen Sie die Passbilder direkt bei der Gemeinde Saerbeck in der Behörde erstellen:
Wird das von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellte digitale Aufnahmesystem PointID® in der Gemeinde Saerbeck genutzt, fällt für Antragstellende eine Gebühr von 6 Euro pro Lichtbild an.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Was ist neu am 1. Mai 2025
- Nutzung digitaler Lichtbilder für Ausweispapiere
- Erstellung digitaler Lichtbilder direkt in der Behörde oder bei Fotodienstleistern
- Übergangsregelung: Bis 31. Juli 2025 können Papierpassbilder noch akzeptiert werden
- Versand der Ausweispapiere an inländische Meldeanschrift ist möglich
Aber wie immer gibt es auch hier Ausnahmen. Das Bürgerbüro informiert Sie in einem solchen Fall.
Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger im Bürgerbüro der Gemeinde Saerbeck sowie unter www.personalausweisportal.de/FAQ
Gebühren:
Antragsteller unter 24 Jahren:
Antragsteller ab 24 Jahren:
vorläufiger Personalausweis:
22,80 €
37,00 €
10,00 €