Ruhender Verkehr
Der ruhende Verkehr umfasst alle Fahrzeuge, die nicht in Bewegung sind – also geparkte oder zum Stillstand gebrachte Autos, Motorräder oder andere Fahrzeuge. Dazu gehören sowohl korrekt abgestellte Fahrzeuge als auch solche, die verkehrswidrig stehen, z. B. im Halteverbot oder ohne gültige Parkscheibe.
In den meisten Städten und Gemeinden überwacht das Ordnungsamt den ruhenden Verkehr und stellt Verwarnungen aus, wenn Fahrzeuge falsch parken, zu lange stehen oder Gehwege und Feuerwehrzufahrten blockieren. In bestimmten Fällen kann das Ordnungsamt auch Abschleppmaßnahmen veranlassen.