Jugendarbeitsschutzgesetz
Besondere Voraussetzungen:
- Lebensalter 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
- Hauptwohnsitz im Bereich der Gemeinde Saerbeck
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Bearbeitungsfristen:
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
Online-Beantragung:
Der UBS kann auch online beantragt werden und wird direkt zugestellt.
Für die Beantragung wird die Online-Funktion des Personalausweises benötigt.
Hier können Sie den UBS online beantragen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.