Untersuchungsberechtigungsschein

Rechtsgrundlage:
Jugendarbeitsschutzgesetz

Besondere Voraussetzungen:
  • Lebensalter 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
  • Hauptwohnsitz im Bereich der Gemeinde Saerbeck
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
  • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
  • erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
  • weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
  • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
  • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes

Bearbeitungsfristen:
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.

Online-Beantragung:
Der UBS kann auch online beantragt werden und wird direkt zugestellt.
Für die Beantragung wird die Online-Funktion des Personalausweises benötigt.
Hier können Sie den UBS online beantragen.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung. 



Kontakte:

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