Verlust der Wohnung

Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust

Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (z. B. aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).

Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie möglicherweise Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können z. B. Mietschulden als Darlehen übernommen werden.

Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Obdachlosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Bei der Suche nach einer neuen Wohnung ist man Ihnen im Rahmen des Möglichen behilflich.   

Rechtliche Grundlagen:

Sozialgesetzbücher

Ordnungsbehördengesetz (erst nach Eintritt der Obdachlosigkeit)

Verfahrensablauf:

Damit Ihnen geholfen werden kann, müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis, Einkommensunterlagen (auch: Kontoauszüge), Ihren Mietvertrag und ggf. Unterlagen über den drohenden Wohnungsverlust mit.

Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Informationen und Nachweise benötigt.



Kontakte:

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