Wehrerfassung

Durch die Änderung des Wehrpflichtgesetzes erfolgt ab 01.07.2011 die Musterung und Einberufung nur noch auf freiwilliger Basis.

Es können sich weibliche und männliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit beim Kreiswehrersatzamt Meppen, Tel. 05931/43-0, melden, wenn das Interesse an einer freiwilligen Musterung und Einberufung  besteht.

Unabhängig davon haben die Meldebehörden zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial gem. § 58 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz dem Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu übermitteln:

Familienname, Vornamen, gegenwärtige Anschrift

Der Personenkreis umfasst männliche und weibliche Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.

Hinsichtlich der Datenweitergabe steht dem betroffenen Personenkreis ein Widerspruchsrecht zu. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgerbüro zu erklären.



Kontakte:

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