Allgemeine Gefahrenabwehr, Schutz der Gesundheit
Unter Zugrundelegung der Regelungen und Vorschriften des Ordnungsbehörden- und Polizeigesetzes ergreift das Ordnungsamt die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und somit zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Rechtliche Grundlagen:
Rechtliche Grundlagen:
- Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Saerbeck