Allgemeine Gefahrenabwehr, Schutz der Gesundheit

Unter Zugrundelegung der Regelungen und Vorschriften des Ordnungsbehörden- und Polizeigesetzes ergreift das Ordnungsamt die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und somit zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.


Rechtliche Grundlagen:
  • Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG)
  • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Saerbeck


Kontakte:

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