Die Hilfe zum Lebensunterhalt in der neuen Sozialhilfe sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die bei Bedürftigkeit sonst keine Leistungen erhalten - also weder als erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren das neue Arbeitslosengeld II, noch als 65-Jährige oder Ältere bzw. als dauerhaft voll Erwerbsgeminderte die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten demnach Menschen im erwerbsfähigen Alter, für die vorübergehend keine Erwerbstätigkeit möglich ist. Dies sind z. B. Bezieher einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung, längerfristig Erkrankte oder in Einrichtungen betreuter Menschen.