Zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes können erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren Bürgergeld erhalten.
Auch nicht erwerbsfähige Angehörige wie Kinder unter 15 Jahre haben gegebenenfalls Anspruch auf Bürgergeld.
Der Großteil des notwendigen Lebensunterhaltes – u.a. Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege, Hausrat – wird durch monatliche Pauschalbeträge (sog. Regelbedarfe) abgegolten. Einmalige Leistungen werden nur in besonderen Fällen erbracht, beispielsweise für eine Erstausstattung mit Bekleidung bei Schwangerschaft. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden gesondert berücksichtigt.
Das zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen wird nach Abzug von Freibeträgen auf den jeweiligen Bedarf nach dem SGB II angerechnet. Anspruch haben damit auch Personen, die zwar einen Arbeitsplatz haben und Erwerbseinkommen erzielen, damit aber Ihren Lebensunterhalt nicht vollständig finanzieren können.
Anbei weitere Informationen: https://www.jobcenter-kreis-steinfurt.de/de/
Erforderliche Unterlagen
Die folgenden Unterlagen werden benötigt. Bei Aufnahme des Antrages können noch weitere Unterlagen notwendig werden. Es wird empfohlen, vor der ersten Vorsprache telefonisch Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner / der zuständigen Ansprechpartnerin aufzunehmen.
- Personalausweis
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe, bzw. Unterlagen über Wohneigentum
- Nachweis über die aktuellen Heizkosten Unterlagen zu Versicherungen aller Art (Lebens-, Unfall, Hausrat-, Haftpflichtversicherungen, etc.)
- sämtliche Einkommensnachweise aller Familienangehörigen, die mit im Haushalt leben (Verdienstabrechnungen, Bescheide des Arbeitsamtes, Wohngeld-, Renten-, Kindergeld-, Unterhaltsbescheide, etc.)
- Sparbücher, Bausparverträge, Sparverträge (auch Vermögenswirksame Leistungen) und andere Vermögensunterlagen aller Haushaltsangehörigen