Automaten-/Vergnügungssteuer

Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Gemeinde Saerbeck veranstalteten Vergnügungen (Veranstaltungen) gewerblicher Art sowie das Aufstellen und Betreiben von Spielautomaten oder Spielhallen. Hier finden Sie die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer.


Rathaus
Ferrières-Straße 11
48369 Saerbeck


Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr

Die Verwaltung empfiehlt Terminvereinbarungen telefonisch unter 02574-890 bzw. der Durchwahl des zuständigen Mitarbeiters. Ohne Terminvereinbarung ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Kontakte:

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