Automaten-/Vergnügungssteuer
Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Gemeinde Saerbeck veranstalteten Vergnügungen (Veranstaltungen) gewerblicher Art sowie das Aufstellen und Betreiben von Spielautomaten oder Spielhallen. Hier finden Sie die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer.
Montag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Die Verwaltung empfiehlt Terminvereinbarungen telefonisch unter 02574-890 bzw. der Durchwahl des zuständigen Mitarbeiters. Ohne Terminvereinbarung ist mit Wartezeiten zu rechnen.