Beglaubigungen
Notwendige Unterlagen
Originaldokument und die zu beglaubigende Kopie des Originaldokumentes. Für die Beglaubigung von Unterschriften ist zusätzlich der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen. Die zu beglaubigende Unterschrift muss in Gegenwart der beglaubigenden Person geleistet werden.
Deutsche Personenstandsurkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Beim zutsändigen Standesamt können diese neu beantragt werden.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
Gebühren:
Gebühr: 2,00 Euro je Beglaubigung bzw. je Unterschrift; Kopie 0,50 Euro / DIN-A 4 Seite