Das Aufgabenspektrum umfasst u. a.:
- Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
- Erlaubnisverfahren für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten
- Beratung über Fördermöglichkeiten und Antragstellung
- Führen der Denkmalliste
- Bescheinigungen nach § 40 des Denkmalschutzgesetzes für die Erlangung von Steuervergünstigungen
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