Gleichstellungsbeauftragte
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Grundgesetz Artikel 3 Abs.2)“.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.
Zu ihren Aufgaben gehören u. a.:
- Frauenspezifische Themen aufgreifen,
- Maßnahmen und Projekte entwickeln und durchführen,
- ratsuchenden Mädchen und Frauen Hilfestellungen anzubieten,
- Informationsmaterial erarbeiten und zur Verfügung stellen,
- Kontakte zu Frauengruppen, Vereinen, Initiativen und Institutionen halten und mit diesen kooperieren,
Innerhalb der Verwaltung ist sie an allen Personalentscheidungen und Personalentwicklungsmaßnahmen zu beteiligen. Sie nimmt an verwaltungsinternen Arbeitssitzungen teil, wirkt mit bei der Erstellung und Fortschreibung des Frauenförderplanes und ist Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Verwaltung empfiehlt Terminvereinbarungen telefonisch unter 02574-890 bzw. der Durchwahl des zuständigen Mitarbeiters. Ohne Terminvereinbarung ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Das Rathaus der Gemeindeverwaltung Saerbeck ist am Donnerstag, 07.11.2024 aufgrund einer technischen Umstellung geschlossen.
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