Kampfmittel
Was unter dem Begriff „Kampfmittel“ zu verstehen ist, wie man sich beim Auffinden solcher Kampfmittel zu verhalten hat, wer zum Umgang mit Kampfmitteln befugt und welche Konsequenzen Fehlverhalten zur Folge haben kann, ist in der Kampfmittelverordnung des Landes (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel) beschrieben.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, gibt die Bezirksregierung zur eigenen Sicherheit folgende Verhaltensregeln bekannt:
- Kampfmittel nicht berühren!
- Wurden Kampfmittel versehentlich mit der Hand aufgenommen, vorsichtig ablegen!
- Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, Kampfmittel in der Lage belassen! Maschine abstellen und sichern!
- (Weitere) Erschütterungen vermeiden, Arbeiten am Fundort einstellen!
- Fundstelle markieren!
- Fundort räumen!
- Unbefugte vom Fundort fernhalten und warnen!
- Polizei und/oder Ordnungsamt alarmieren!
Die Verwaltung empfiehlt Terminvereinbarungen telefonisch unter 02574-890 bzw. der Durchwahl des zuständigen Mitarbeiters. Ohne Terminvereinbarung ist mit Wartezeiten zu rechnen.