Kindergartenangelegenheiten
Für Kindergartenangelegenheiten ist das Jugendamt des Kreises Steinfurt als örtlicher Träger der Jugendhilfe zuständig. Im Auftrag des Kreises werden von der Gemeinde Saerbeck die Elternbeiträge für den Besuch eines Kindes in einem der 6 Saerbecker Kindergärten festgesetzt. Die vereinnahmten Elternbeiträge werden in voller Höhe an den Kreis Steinfurt abgeführt.
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Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Antrag auf Übernahme bzw. Ermäßigung der Elternbeiträge für den Besuch des Kindergartens: