Personalangelegenheiten, Personalwirtschaft
Personalplanung
Die Sicherstellung von ausreichend qualifiziertem Personal um die Dienstleistungen für den Bürger sowie der hoheitlichen Aufgaben erfüllen zu können. Als wichtiges Instrument dient hier der Stellenplan im Rahmen der Haushaltsplanung und eine Konzeptentwicklung als Grundlage für die Personalgewinnung.
Personalgewinnung
Ist die Gewährleistung der Bereitstellung von genügend qualifiziertem Personal zur zielgerichteten Aufgabenerfüllung. Zur Erreichung des Ziels, ist eine rechtzeitige Erfassung von frei werdenden oder bereits vakanten Stellen erforderlich. Dies beinhaltet interne bzw. externe Stellenausschreibungen und die Auswertung sowie Sichtung der Bewerberunterlagen in Zusammenarbeit mit den einzelnen Ämtern. Nach der Bewerberauswahl sowie den Vorstellungsgesprächen wird schließlich über die Besetzung der Stelle entschieden und die Mitteilung über die Zu- bzw. Absage angefertigt.
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Personaleinsatz
Im Rahmen des Personaleinsatzes werden Mitarbeitende optimal in Abwägung und in Berücksichtigung von dienstlichen und individuellen Interessen in den Arbeitsprozessen eingesetzt. Für eine optimale Personaleinsatzplanung ist eine enge Zusammenarbeit amtsübergreifend erforderlich um alle dienstlichen Belange und auch die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse einbringen und ihnen Rechnung tragen zu können. Als Beispiele könnten hier Fragen der Arbeitsplatz- oder Organisationsgestaltung oder auch flexibler Arbeitszeiten sein.
Personalentwicklung
Um eine langfristige und qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung sicherzustellen ist die Personalentwicklung, die Mitarbeitenden entsprechend ihrer Qualifikation und der Persönlichkeit zu fördern, unerlässlich. Für Mitarbeitende werden Aus-und Fortbildungsangebote organisiert und durchgeführt. Hierunter fallen auch persönliche Perspektiven der beruflichen Weiterentwicklung und Qualifizierung, die je nach dienstlichem Bedarf und individuellen Leistungen bzw. Fähigkeiten möglich sind.
Personalverwaltung
In der Personalverwaltung werden alle routinemäßigen Aufgaben administrativ abgewickelt. In diesem Zusammenhang sind gesetzliche, beamtenrechtliche und tarifrechtliche Regelungen, Dienstvereinbarungen sowie einzelvertragliche Vereinbarungen der Mitarbeiter zu beachten. Unter anderem fallen folgende Aufgaben an:
- Abwicklung aller arbeitsrechtlich / dienstrechtlich relevanten Veränderungen (z.B. Einstellungen, Beförderungen, Kündigungen, Versetzungen, Ausscheiden, Elternzeit, Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz, Unfallmeldungen)
- Auszahlung aller Entgelte und Gehälter sowie die Abrechnung von Reisekosten
- Ausbildungsleitung, -beratung
- Zeiterfassungs- und Urlaubsangelegenheiten
- u.v.m.
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