Schöffen

Das Schöffenamt
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht Ibbenbüren


Die nächste Schöffenwahl findet im Frühjahr 2023 für die Amtsperiode 2024 - 2028 statt. Das Wahlverfahren ist zweistufig. Zunächst stellt jede Gemeinde bzw. Stadt im Frühjahr 2023 eine Vorschlagsliste für die Schöffen an den Amts- und Landgerichten auf, die von der kommunalen Vertretung beschlossen wird. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Die Vorschlagsliste muss mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie vom Präsidenten des Land- bzw. Amtsgerichts als erforderliche Zahl der Schöffen vorgegeben wurde. Diese Vorschlagsliste geht an das zuständige Amtsgericht. Aus den Vorschlägen wählt der dort gebildete Schöffenwahlausschuss die erforderliche Zahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amts- und Landgerichte. Die Benachrichtigung, ob ein Bewerber gewählt wurde, erfolgt im Herbst 2023. Manche Gerichte versenden ihre Benachrichtigungen aber auch erst im Dezember.


Zu Beginn des Jahres 2023 rufen die Städte und Gemeinden dazu auf, sich für das Schöffenamt zu bewerben. Die Bewerbung muss an das zuständige Amt der Kommune geschickt werden, in der der Interessent wohnt. Wer Jugendschöffe werden möchte, muss seine Bewerbung beim Jugendamt einreichen.


Für die Bewerbung können Sie ein Formular verwenden. Zusätzlich zu den gesetzlich geforderten Daten empfiehlt es sich, mit freiwilligen Angaben zu begründen, warum Sie Schöffe werden wollen. Das erleichtert den Vertretungen bzw. Schöffenwahlausschüssen die Entscheidung. Bewerber für das Jugendschöffenamt sollen in der Jugenderziehung Erfahrungen haben und erzieherisch befähigt sein. Ihre Qualifikation sollten Sie bei der Bewerbung verdeutlichen. Nicht nur Lehrer und Erzieher kommen für das Jugendschöffenamt in Betracht; auch Erfahrungen in der praktischen ehrenamtlichen Jugendarbeit können für das Jugendschöffenamt befähigen.


Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.schoeffen-nrw.de


Bei Interesse können Sie sich beim Ordnungsamt der Gemeinde Saerbeck für das Schöffenamt bewerben.

Den Antrag zum Schöffen finden Sie hier.
Den Antrag zum Jugendschöffen finden Sie hier.



Kontakte:

image/svg+xml 02574 / 89 -103