Verbrennung von Schlagabraum
In der Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. März ist das Verbrennen von Schlagabraum aus Maßnahmen zur Pflege von Feldhecken, Kopf- und Obstbäumen sowie Ufergehölzen zugelassen. Diese müssen bei der Gemeinde Saerbeck angemeldet werden.
Der vorgesehene Verbrennungstermin ist der Gemeinde Saerbeck unter Angabe des Ortes, des Zeitraums sowie der telefonischen Erreichbarkeit anzuzeigen.
Des Weiteren sind die in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung des Verbrennens von Schlagabraum genannten Auflagen einzuhalten.