Förderung der kulturell tätigen Vereine, Verbände und Büchereien sowie der Sportvereine für das Jahr 2025.

Veröffentlicht am: 11.12.2024

Die Gemeindeverwaltung erinnert an die Vorlage der nach den Förderrichtlinien erforderlichen Unterlagen aller förderungsfähigen Vereine, Verbände und Büchereien sowie der Sportvereine. Die Förderanträge sind

bis spätestens 15. Januar 2025

bei der Gemeinde Saerbeck, Ferrières-Str. 11, Zimmer 404, oder per E-Mail an verena.hesping@saerbeck.de, einzureichen.

Anträge, die nach dem festgesetzten Termin bei der Gemeinde eingehen, können bei der Verteilung der gemeindlichen Fördermittel nicht mehr berücksichtigt werden.