Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan

Veröffentlicht am: 15.05.2024

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig.

Bei der Neuaufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase wurde die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die allgemeinen Ziele der Lärmaktionsplanung informiert. Auf der Grundlage der vom LANUV NRW erstellten aktuellen Lärmkartierung und den Anmerkungen, Kommentaren und Meldungen aus der ersten Phase der Beteiligung hat die Gemeinde Saerbeck einen Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Dieser Entwurf ist die Grundlage für die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Sie haben in dem Zeitraum vom 14.05.-13.06.2024 die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Saerbeck/beteiligung/themen/1007105

Haben Sie Fragen, Kommentare oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplan? Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!