UBS jetzt auch online
Für eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beim Eintritt in das Berufsleben wird von den Jugendlichen ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein (kurz UBS) benötigt.
Dieser kann nun auch online beantragt werden und wird direkt zugestellt.
Für die Beantragung wird die Online-Funktion des Personalausweises benötigt.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Hier können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen.