Bundestagswahl 2025

Am 23.02.2025 fand die Bundestagswahl statt.

Hier können Sie das Ergebnis der letzten Bundestagswahl einsehen. 

Hier finden Sie nach und nach alle wichtigen Informationen zu den Wahlen, den Wahllokalen und weiteren Themen.

Stimmbezirke und Wahllokale

Hier finden Sie die Einteilung der Stimmbezirke im Gemeindegebiet Saerbeck.

Die Wahllokale sind wie folgt eingeteilt:
Stimmbezirk 1: Maximilian-Kolbe-Gesamtschule, Schulstr. 10-12, 48369 Saerbeck
Stimmbezirk 2: Mehrgenerationshaus, Emsdettenerstr. 1, 48369 Saerbeck
Stimmbezirk 3: Heizzentrale, Am Kirchplatz 13, 48369 Saerbeck

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Saerbeck eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt durch die Deutsche Post AG. Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheins ist ein Antrag. Dieser kann mit dem rückseitigen Muster der Wahlbenachrichtigung im Wahlbüro der Gemeinde Saerbeck, Ferrières-Str. 11, 48369 Saerbeck gestellt werden. Briefwahlunterlagen können jedoch auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung mündlich (jedoch nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Dabei sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift anzugeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, über die Homepage der Gemeinde Saerbeck oder dem OR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, die Briefwahlunterlagen ab dem 27.01.2025 online zu beantragen.

Wenn Sie die Briefwahl bis zum 19. Februar, 12.00 Uhr, beantragen, können Ihnen die Unterlagen noch per Post zugeschickt werden. Nach dieser Frist können Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus abgeholt werden. 

Das Wahlamt der Gemeinde Saerbeck weist darauf hin, den hellroten Wahlbrief so rechtzeitig zu versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Gemeinde Saerbeck eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 20. Februar 2025), bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Die Versendung durch die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich.

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18.00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Saerbeck eingehen, werden bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt.

Online Beantragung eines Wahlscheins 

Hier können Sie einen Wahlschein online beantragen. 

Öffnungszeiten des Wahlbüros ab dem 06. Februar 2025

Am Freitag, den 21.02.2025, ist die Beantragung eines Wahlscheins bis 15.00 Uhr möglich.

Bekanntmachungen

Wahlbekanntmachung

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestages am 23.02.2025