Kommunalwahlen 2025
Am 14.09.2025 finden die Kommunalwahlen statt.
Hier finden Sie nach und nach alle wichtigen Informationen zu den Wahlen, den Wahllokalen und weiteren Themen.
Bei den Kommunalwahlen werden gewählt:
- Gemeinderat
- Bürgermeister*in
- Kreistag
- Landrat
Wahlbezirkseinteilung
Hier finden Sie die Einteilung der Wahlberzirke im Gemeindegebiet Saerbeck sowie eine grafische Darstellung der Wahlbezirke
Einreichung der Wahlvorschläge
Gemäß § 24 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der aktuell gültigen Fassung ruft die Gemeinde Saerbeck zur Einreichung von Wahlvorschlägen für folgende Wahlen auf:
Wahl des Rates der Gemeinde Saerbeck
– sowohl für die Wahlbezirke als auch für die Reservelisten –Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Saerbeck
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber*innen eingereicht werden. Grundlage hierfür ist § 15 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, den 07. Juli 2025, 18:00 Uhr
(gesetzliche Ausschlussfrist) beim Wahlleiter eingereicht werden. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden .
Wahlhelfer gesucht!
Die Gemeinde Saerbeck sucht noch Wahlhelfer, die am/an den Wahltag(en) die Stimmabgaben unterstützen und überwache, im Wahlraum für Ruhe und ORdnung sorgen und dafür Sorge tragen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Außerdem ernutteln sie das Wahlergebnis.
Wahlhelfer können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren (letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung: 14.09.2009) werden. Vorkenntnisse sind hierfür nicht erforderlich.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beginnt um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. In Absprache mit den anderen Wahlhelfern sind Pausen zwischendurch selbstverständlich möglich.
Für den Einsatz erhalten die Wahlhelfer ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 40,00 €.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich beim Wahlamt der Gemeinde Saerbeck unter der Telefonnummer 89-520 oder per E-Mail an nadine.schuermann@saerbeck.de melden.