Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die Gemeinde Saerbeck ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für Bau- und Bodendenkmäler.
Das Aufgabenspektrum umfasst u. a.:
Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
Erlaubnisverfahren für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten
Führen der Denkmalliste
Bescheinigungen nach § 40 des Denkmalschutzgesetzes für die Erlangung von Steuervergünstigungen
Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Saerbeck ist Frau Martina Krause-Rakers.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Architektenkammer NRW