Wohnbaugebiete
An- und Verkauf bzw. Vergabe von Grundstücken
Die Vergabe der Baugrundstücken erfolgt nach verbindlich festgelegten Vergabekriterien. Für Informationen und Auskünfte über zukünftige Baugebiete bzw. Vergabe von aktuellen Baugrundstücken stehen Ihnen Frau Astrid Greiling und Herr Andreas Bennemann gerne zur Verfügung.
Das Bewerbungsformulare finden Sie hier.
Die Prioritätenliste zur Verbaben von Baugrundstücken finden Sie hier.
Bescheinigungen
Die Gemeinde Saerbeck hat ein gesetzliches Vorkaufsrecht gem. §§ 24 ff des Baugesetzbuches. Dieses gilt u.a. für Kaufverträge von Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes, sofern in dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Flächen festgesetzt ist. Sollte die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht geltend machen, wird ein sogenanntes Negativzeugnis ausgestellt. Der Antrag hierfür wird vom beauftragten Notar gestellt.
Löschungsbewilligungen
Unter einer Löschungsbewilligung versteht man eine öffentlich beglaubigte Erklärung des Berechtigten, dass ein zu seinen Gunsten eingetragenes Recht (z.B. Rückauflassungsrecht) gelöscht werden kann.