Steuern sind Abgaben an ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen ohne Anspruch einer Gegenleistung. Unter öffentlich-rechtlichen Abgaben sind Geldleistungen zu verstehen, die Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat abführen.

Gebühren sind Abgaben, für die der Bürger eine entsprechende Gegenleistung erhält. Die Gebührenhöhe ist in den jeweiligen Gebührensatzungen festgelegt. Diese sind auf dieser Homepage im Untermenue Rathaus & Politik / Ortsrecht veröffentlicht.



Rathaus
Ferrières-Straße 11
48369 Saerbeck


Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr

Die Verwaltung empfiehlt Terminvereinbarungen telefonisch unter 02574-890 bzw. der Durchwahl des zuständigen Mitarbeiters. Ohne Terminvereinbarung ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Kontakte:

image/svg+xml 02574 89-404