Steuern sind Abgaben an ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen ohne Anspruch einer Gegenleistung. Unter öffentlich-rechtlichen Abgaben sind Geldleistungen zu verstehen, die Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat abführen.
Gebühren sind Abgaben, für die der Bürger eine entsprechende Gegenleistung erhält. Die Gebührenhöhe ist in den jeweiligen Gebührensatzungen festgelegt. Diese sind auf dieser Homepage im Untermenue Rathaus & Politik / Ortsrecht veröffentlicht.
Die Verwaltung empfiehlt Terminvereinbarungen telefonisch unter 02574-890 bzw. der Durchwahl des zuständigen Mitarbeiters. Ohne Terminvereinbarung ist mit Wartezeiten zu rechnen.