Auslegung Einzelhandelskonzept und Verträglichkeitsanalyse
In Saerbeck besteht der dringende Bedarf eines Drogeriemarktes. Im Zuge der Ansiedlung des Drogeriemarktes soll auch die Verkaufsfläche des bestehenden Aldi-Marktes erweitert werden. Für beide Geschäfte sollen neue Gebäude an der Industriestraße errichtet werden. In dem Zusammenhang prüft die Gemeinde mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts und der Verträglichkeitsanalyse, ob die Ansiedlung für die bestehenden Einzelhändler und aus städtebaulicher Sicht verträglich ist. Bei einer ersten Auslegung vom 18. September bis zum 18. Oktober 2023 wurden Anregungen und Bedenken eingebracht, die zu einer Änderung des Entwurfs führten. Der Rat der Gemeinde Saerbeck hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2023 beschlossen, den überarbeiteten Entwurf der Fortschreibung der Verträglichkeitsanalyse für die geplante Ansiedlung / Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben in Saerbeck, Industriestraße gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen. Die Bürger haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 13. Februar 2024 bis zum 15. März 2024 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts und die Verträglichkeitsanalyse einzusehen und ggfs. eine Stellungnahme abzugeben.
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