Informationen zur Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Ab 2025 gelten in Nordrhein-Westfalen neue Grundsteuerwerte, die bereits bis zum 01.01.2022 (Hauptfeststellung) ermittelt werden müssen.
Nach wie vor werden alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer von der Finanzverwaltung aufgefordert, die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks zu erklären. Zur Erleichterung erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer ein Informationsschreiben, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Erklärung relevant sind. Die Erklärung ist online unter MeinELSTER (www.elster.de) abzugeben. Wer noch Fragen hat, kann sich an folgende Telefonnummern wenden.
Bei Fragen ist das Finanzamt Ibbenbüren unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:
- Grundsteuerhotline
Tel. 05451/920-1959
montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr
- ELSTER-Hotline
Tel. 05451/920-1954
montags bis donnerstags von 8.00 bis 15.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr