Osterfeuer2024

Veröffentlicht am: 26.03.2024

Ein Feuer zur Osterzeit ist nur dann als Osterfeuer erlaubt und damit genehmigungsfähig, wenn es eindeutig und zweifelsfrei dem Brauchtum dient und eine langjährige Tradition hat. Osterfeuer müssen öffentlich und für jedermann zugänglich sein. Die Nachbarschaft und die Allgemeinheit dürfen durch ein Osterfeuer nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden.

Wird dagegen Pflanzenabschnitt privat oder in privatem Kreis verbrannt, handelt es sich nicht schon dann um ein Brauchtumsfeuer, wenn und nur, weil das Verbrennen (regelmäßig) zur Osterzeit geschieht. Vielmehr ist in aller Regel davon auszugehen, dass in erster Linie auf der Grundlage der heutigen Gesetzeslage (verbotene) Abfallbeseitigung stattfindet.

Folgende Hinweise sollten darüber hinaus beachtet werden:

  • Reisighaufen, die schon längere Zeit lagern, werden von verschiedenen Tieren als Versteck und Nistplatz genutzt. Kurz vor dem Anzünden sollte man daher den Haufen möglichst vollständig umschichten.
  • Bäume, Sträucher und Gebäude können durch die starke Hitzeentwicklung geschädigt werden. Bei der Wahl eines geeigneten Standortes für das Osterfeuer sollten daher ausreichende Abstände zu Gebäuden und ökologisch empfindlichen Bereich eingehalten werden. Die Feuer sollten mindestens 100 Meter vom nächsten Gebäude entzündet werden.
  • Grundsätzlich ist das Verbrennen von Abfällen, auch von Grünabfällen, gesetzlich verboten. Beim Osterfeuer dürfen ausnahmsweise Grünabfälle verbrannt werden. Alle anderen Abfallstoffe haben auf dem Osterfeuer nichts zu suchen.
  • Der Veranstalter des Osterfeuers haftet für alle Schäden, die bei unsachgemäßem Vorgehen auftreten können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Einsatz der Feuerwehr aufgrund eines nicht gemeldeten Osterfeuers kostenpflichtig ist.

Genehmigte Osterfeuer am 31.03.2024

  • Westladbergen, Höhe Westladbergen 107, KLJB Saerbeck, Beginn ab ca. 19.00 Uhr
  • Sinningen, Nähe Sinningen 70, Bürgerschützengesellschaft Sinningen 1924 e.V., Beginn ab ca. 19.30 Uhr
  • Middendorf, Nähe Middendorf 28/29, Interessensgemeinschaft Bauernschaft Middendorf, Beginn ab ca. 19.30 Uhr
  • Dorf, Hinter der Ibbenbürener Str, Wiese in Richtung B219, Bürgerschützenverein Dorf, Beginn ab ca. 18.00 Uhr