Umtausch Papierführerscheine

Veröffentlicht am: 24.10.2023

Führerschein Die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 endet am 19. Januar 2024. Bei Papierführerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.

Umtauschanträge können beim Kreis Steinfurt oder für Saerbecker Bürger im Bürgerbüro der Gemeinde Saerbeck gestellt werden.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit der Online-Antragstellung per Zoom-Sitzung. Alle Informationen findet man online unter www.kreis-steinfurt.de/umtauschantrag-onlinebuero.

Für die Beantragung wird der alte Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt. Die Gebühren für den Umtausch betragen 30,30 € inkl. Versandkosten.

Der nächste Stichtag von Papierführerscheinen ist der 19. Januar 2025 und betrifft die Geburtsjahrgänge ab 1971.  Es wird darum gebeten, entsprechende Anträge rechtzeitig zu stellen.

Weitere Informationen zum Umtausch von Führerscheinen finden Sie hier.