Automaten-/Vergnügungssteuer

Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Gemeinde Saerbeck veranstalteten Vergnügungen (Veranstaltungen) gewerblicher Art sowie das Aufstellen und Betreiben von Spielautomaten oder Spielhallen. Hier finden Sie die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer.


Rathaus
Ferrières-Straße 11
48369 Saerbeck


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