Neuwahl der Schiedspersonen zum 1. November 2026
Mit Ablauf des 31. Oktober 2026 endet die Amtszeit der derzeit tätigen Schiedspersonen. Aus diesem Anlass ist durch den Rat der Gemeinde Saerbeck eine Neuwahl für die kommende Amtsperiode vorzunehmen. Der Beginn der neuen Wahlperiode ist auf den 1. November 2026 festgesetzt und dauert bis zum 31. Oktober 2031.
Es sind zwei Schiedspersonen zu wählen: eine erste Schiedsperson sowie eine stellvertretende Schiedsperson. Beide werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Nach der Wahl im Gemeinderat der Gemeinde Saerbeck bestätigt die Leitung des zuständigen Amtsgerichtes Ibbenbüren die gewählten Personen, bevor diese ihr Amt antreten dürfen.
Schiedspersonen leisten einen wichtigen Beitrag zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie wirken bei Konflikten des täglichen Lebens als unabhängige und neutrale Vermittlungspersonen und tragen dazu bei, einvernehmliche Lösungen zu erzielen und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Tätigkeitsbereich
Die Aufgaben der Schiedspersonen ergeben sich aus dem Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen. Hierzu zählen insbesondere Schlichtungsverfahren in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie in bestimmten strafrechtlichen Angelegenheiten gemäß § 13 SchAG NRW. Die Schiedsperson trifft keine rechtlich verbindlichen Entscheidungen, sondern unterstützt die Parteien bei der freiwilligen Herbeiführung einer Einigung.
Voraussetzungen für die Wahl
Für das Amt der Schiedsperson kommen Personen in Betracht, die:
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- bei Amtsantritt das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- nicht unter rechtlicher Betreuung stehen,
- ihren Wohnsitz in Saerbeck haben,
- nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt sind,
- aufgrund ihrer Persönlichkeit zur Ausübung des Amtes geeignet sind, insbesondere durch
- Einfühlungsvermögen,
- Konfliktfähigkeit und
- Unparteilichkeit und Verschwiegenheit.
Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht (§ 3 Absatz 2 SchAG NRW). Juristische Fachkenntnisse sind nicht erforderlich.
Wahl und Rahmenbedingungen
Die Wahl erfolgt durch den Rat der Gemeinde Saerbeck. Im Anschluss ist eine Bestätigung durch die Direktorin bzw. den Direktor des zuständigen Amtsgerichts erforderlich. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Es handelt sich um ein Ehrenamt.
Zur Vorbereitung auf die Tätigkeit sowie während der Amtszeit erhalten die Schiedspersonen Schulungen und Fortbildungen. Die fachliche Aufsicht liegt beim zuständigen Amtsgericht. Für die Gemeinde Saerbeck ist dies das Amtsgericht Ibbenbüren. Die Gemeinde trägt die entstehenden Sachkosten des Schiedsamtes (§ 12 SchAG NRW).
Bewerbung
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Gemeinde Saerbeck, Ordnungsamt, Frau Oelgemöller, Telefon 02574-89194, bis zum 30.04.2026.
Der Bewerbungsbogen für das Ehrenamt als Schiedsperson finden Sie hier.
Für Fragen können Sie sich ebenfalls gerne an Frau Oelgemöller wenden.