Öffentlichkeitsbeteiligung Alter Reiterhof

Veröffentlicht am: 06.11.2026

Die Gemeinde Saerbeck beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Alter Reiterhof“ gem. §§ 2 und 9 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) durchzuführen.

Zur Einleitung des Verfahrens hat der Rat der Gemeinde Saerbeck in seiner Sitzung am 8. Oktober 2026 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Alter Reiterhof“ beschlossen.

Das Plangebiet umfasst die Gesamtfläche von ca. 10,5 ha und befindet sich am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde Saerbeck südlich der Ibbenbürener Straße und ist deckungsgleich mit den Grenzen des im Jahr 2024 beschlossenen Bebauungsplans Nr. 45 „Alter Reiterhof“ zur Ausweisung von Wohnbauland. Das Plangebiet wird begrenzt durch den Sportplatz sowie den Bußmannsbach im Süden, das Wohngebiet Lehmann-Flothmann im Westen, die Ibbenbürener Straße im Norden sowie das Gewerbegebiet GE Nord Ia, einen Teich und die B 219 im Osten.

Hauptanlass der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Alter Reiterhof“ ist die erforderliche Anpassung der nördlichen Anbindung des Plangebiets an die Ibbenbürener Straße. Im Rahmen der konkreten Erschließungsplanung wurde gefordert, den Einmündungsbereich durch zwei getrennte Fahrgassen zu kennzeichnen und die Zufahrt aufzuweiten. Hierfür ist ein Eingriff in die vorhandene Wallhecke erforderlich, der den Verlust von insgesamt 18 Bäumen unterschiedlicher Art und Größe entlang der Ibbenbürener Straße bedeutet. Zur Umsetzung der Aufweitung werden Anpassungen der angrenzenden Flächen sowie der überbaubaren Grundstücksflächen notwendig. In diesem Zusammenhang werden weitere Festsetzungen der Erschließungsplanung angepasst und betroffene Festsetzungen, insbesondere im Hinblick auf die Ansiedlung einer Kindertagesstätte, flexibilisiert.

Der interessierten Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auch in Bezug auf die zu erwartenden Umweltauswirkungen frühzeitig zu informieren als auch die Gelegenheit eingeräumt, sich zur Planung zu äußern.

Zu diesem Zweck können die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Alter Reiterhof“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichts mit Aussagen zum Artenschutz in der Zeit

vom 4. November 2026 bis einschließlich 4. Dezember 2026

im Rathaus der Gemeinde Saerbeck, Ferrières-Straße 11, 48369 Saerbeck, Zimmer 205 bis 207 während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert (montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr und mittwochs nach Vereinbarung).

Im genannten Zeitraum können alle an der Planung Interessierten, zu denen ausdrücklich auch Kinder und Jugendliche gehören, alle veröffentlichten Unterlagen einsehen und Stellungnahmen vorzugsweise auf elektronischem Postweg (an bauleitplanung@saerbeck.de) und auch schriftlich (an die Gemeinde Saerbeck, Ferrières-Straße 11, 48369 Saerbeck) und während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben.

Die Planunterlagen können auch hier abgerufen werden. An dieser Stelle besteht auch die Möglichkeit das Online-Formulare zur Abgabe einer Stellungnahme zu benutzen.

Diese Bekanntmachung kann auch hier eingesehen werden.