Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Westlich des Ortskerns“ und Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Industriestraße

Veröffentlicht am: 09.10.2026

Die Gemeinde Saerbeck beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Westlich des Ortskerns“ und die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Saerbeck im Bereich der Industriestraße in Saerbeck.

Für diesen Änderungsbereich hat der Rat der Gemeinde Saerbeck in seiner Sitzung am 3. September 2026 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Westlich des Ortskerns“ und die 41. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Das Plangebiet umfasst die Gesamtfläche von ca. 0,36 ha und ist in dem nachfolgenden Planausschnitt mit einer breiten, roten Punktlinie umrandet dargestellt:

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Westlich des Ortskerns“ und Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Industriestraße

Allgemeines Planungsziel ist es, die bisher auf bestimmte Formen des Einzelhandels ausgerichteten Festsetzungen so zu erweitern und zu flexibilisieren, dass über die einzelhandelsbezogenen Nutzungen hinaus auch weitere Nutzungen aus dem Bereich Fitness, Gesundheit und Sport zulässig sind.

Der interessierten Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auch in Bezug auf die zu erwartenden Umweltauswirkungen frühzeitig zu informieren als auch die Gelegenheit eingeräumt, sich zur Planung zu äußern.

Zu diesem Zweck können die Planunterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Westlich des Ortskerns“ und zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründungen und der Umweltberichte mit Aussagen zum Artenschutz in der Zeit

vom 13. Oktober 2026 bis einschließlich 13. November 2026

im Rathaus der Gemeinde Saerbeck, Ferrières-Straße 11, 48369 Saerbeck, Zimmer 205 bis 207 während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert (montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8.20 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr).

Im genannten Zeitraum können alle an der Planung Interessierten, zu denen ausdrücklich auch Kinder und Jugendliche gehören, alle veröffentlichten Unterlagen einsehen und Stellungnahmen vorzugsweise auf elektronischem Postweg (an bauleitplanung@saerbeck.de) und auch schriftlich (an die Gemeinde Saerbeck, Ferrières-Straße 11, 48369 Saerbeck) und während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben.

Die Planunterlagen sind auch im Internet unter www.saerbeck.de/Wirtschaft/Planen/Aktuelle-Buergerbeteiligungen.htm veröffentlicht und können dort abgerufen werden. An dieser Stelle besteht auch die Möglichkeit das Online-Formulare zur Abgabe einer Stellungnahme zu benutzen.