Schonende Pflege- und Formschnitte weiterhin zulässig

Veröffentlicht am: 14.07.2026

Auch während der gesetzlichen Schonzeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken und Sträucher grundsätzlich durch schonende Pflege- und Formschnitte zurückgeschnitten werden. Die Gemeinde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass insbesondere entlang von Gehwegen und anderen öffentlichen Verkehrsflächen regelmäßig überprüft werden sollte, ob Anpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.

In den vergangenen Wochen wurde wiederholt festgestellt, dass Hecken, Sträucher und weitere Anpflanzungen auf privaten Grundstücken die Nutzung von Gehwegen beeinträchtigen. Die Gemeinde appelliert daher an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihre Anpflanzungen regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf durch einen schonenden Pflege- oder Formschnitt zurückzuschneiden. So kann dazu beigetragen werden, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Gehwege für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer uneingeschränkt nutzbar zu halten.

Zu beachten ist, dass gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Rodungen sowie das sogenannte „Auf-den-Stock-Setzen“ von Bäumen, Hecken und Sträuchern verboten sind. Zulässig bleiben jedoch schonende Pflege- und Formschnitte. Dabei ist stets auf brütende Vögel und andere wildlebende Tiere Rücksicht zu nehmen. Schnittmaßnahmen dürfen ausschließlich dann erfolgen, wenn weder Tiere noch Nester oder andere Lebensstätten beeinträchtigt oder zerstört werden.