Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Veröffentlicht am: 17.07.2026

Der Kreis Steinfurt hat eine Allgemeinverfügung des Kreises Steinfurt zur Untersagung von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern für das gesamte Kreisgebiet, für den Zeitraum vom 14. Juli 2026 befristet bis zum 31. Oktober 2026 erlassen.

Hintergrund dieser Maßnahme sind die anhaltend geringen Niederschlagsmengen und hohen Temperaturen der vergangenen Wochen, die zu Niedrigwasserständen in den Gewässern des Kreises geführt haben. Auch einzelne lokale Regenereignisse konnten keine nachhaltige Entlastung bringen. Um den durch die Hitze belasteten Naturhaushalt vor weiteren Schäden zu schützen, ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen, Seen und Teichen ab sofort untersagt.

Das Verbot betrifft sämtliche Formen der Wasserentnahme – unabhängig davon, ob es sich um den Gemeingebrauch, den Eigentümer- und Anliegergebrauch oder eine bestehende Erlaubnis handelt. Ausgenommen sind Entnahmen von Grundwasser (z. B. über Brunnen) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie Entnahmen aus dem Dortmund-Ems-Kanal, dem Mittellandkanal und der Ems. Für diese Gewässer bestehen gesonderte Regelungen. Entnahmen für das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen bleiben weiterhin erlaubt.

Über diesen Link gelangen Sie zur Allgemeinverfügung.